Fahrverbote auch in Frankfurt?
Das Verwaltungsgericht in Stuttgart gab einer Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) statt: In Stuttgart müsse die Luftverschmutzung notfalls auch mit Fahrverboten eingedämmt werden, die geplante Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen reiche nicht aus. „Das Verkehrsverbot verstößt nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, weil der Gesundheitsschutz höher zu gewichten ist als das Recht auf Eigentum und die allgemeine Handlungsfreiheit der vom Verbot betroffenen Kraftfahrzeugeigentümer”, sagte Richter Wolfgang Kern. Ist dieses Urteil richtungsweisend, auch für Frankfurt?
Die schwarz-rot-grüne Koalition im Römer lehnt ein Fahrverbot strikt ab, Michael zu Löwenstein, der Fraktionsvorsitzende der CDU, ist der Meinung, „man dürfe nicht die Autoverkäufer bestrafen, die sich guten Gewissens ein Dieselfahrzeug gekauft haben, bei dem die Hersteller geschummelt haben”. Man setze auf Nachrüstung oder Software-Updates. Damit lasse sich die überhöhte Stickstoffbelastung in Frankfurt senken.
Der Fraktionsvorsitzende der Grünen, Manuel Stock, betont, dass der Gesundheitsschutz hohe Priorität genieße, deshalb plädiere er für die „Blaue Plakette” anstelle eines generellen Fahrverbots. Nach Frankfurt hinein dürften dann nur Dieselfahrzeuge der Abgasnorm Euro 6, die nicht vom Abgasskandal betroffen sind und Benziner mit Euro 3. Alle anderen müssten draußen bleiben. In Frankfurt sind derzeit über 140.000 Diesel-Pkw registriert. Nur etwa 37 Prozent fallen in die derzeit gültige Kategorie Euro 6, der Rest, knapp 90.000 Fahrzeuge, hat schlechtere Werte. Der Bund, der über die Einführung entscheidet, lehnt eine „Umweltzone Plus” kategorisch ab.
Bereits im November 2015 haben die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD) beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden wegen der überhöhten Stickoxid-Werte Klage gegen das Land Hessen eingereicht. Diese wurden in den vergangenen Jahren immer wieder überschritten. Ziel der Klage ist jedoch nicht das Fahrverbot, sondern die Einhaltung der Grenzwerte. Ein Verhandlungstermin ist nicht in Sicht.
So oder so, es besteht dringender Handlungsbedarf. Wenn die Politik nicht handelt, entscheiden die Gerichte. (S.D.)